Regelungen bei Dolmetscheinsätzen:
- Bei Dolmetscheinsätzen ab 1 bzw. 1 1/2 Stunden Dauer werden Termine in Doppelbesetzung gedolmetscht (abhängig von der Einsatzart und der Anzahl der Gesprächsteilnehmer). Gerne übernehme ich bei Bedarf die Organisation einer Kollegin oder eines Kollegen.
- Dolmetschtermine sollten generell so früh wie möglich von Ihnen abgesagt werden, wenn sie trotz Vereinbarung nicht stattfinden.
- Sollte ein gebuchter Dolmetschtermin von Ihnen abgesagt werden, können Ausfallkosten entstehen. Gerne informiere ich Sie bei Bedarf darüber.
- Sollte ich den Einsatz aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht durchführen können, werde ich mich bemühen, eine/n Ersatzdolmetscher/in zu finden.
- Alle Dolmetscheinsätze/Gespräche/Informationen/Daten und Namen unterliegen der Schweigepflicht.
- Ich verpflichte mich, stets nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher (BEO) zu handeln.