Regelungen

Regelungen bei Dolmetscheinsätzen:

  • Bei Dolmetscheinsätzen ab 1 bzw. 1 1/2 Stunden Dauer werden Termine in Doppelbesetzung gedolmetscht (abhängig von der Einsatzart und der Anzahl der Gesprächsteilnehmer). Gerne übernehme ich bei Bedarf die Organisation einer Kollegin oder eines Kollegen.
  • Dolmetschtermine sollten generell so früh wie möglich von Ihnen abgesagt werden, wenn sie trotz Vereinbarung nicht stattfinden.
  • Sollte ein gebuchter Dolmetschtermin von Ihnen abgesagt werden, können Ausfallkosten entstehen. Gerne informiere ich Sie bei Bedarf darüber.
  • Sollte ich den Einsatz aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht durchführen können, werde ich mich bemühen, eine/n Ersatzdolmetscher/in zu finden.
  • Alle Dolmetscheinsätze/Gespräche/Informationen/Daten und Namen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Ich verpflichte mich, stets nach der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher (BEO) zu handeln.

Gebärdensprachdolmetscherin

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